Sanierung von Dächern, die Asbest erhalten
Im 20. Jahrhundert galt Asbest wegen seiner hervorragenden Eigenschaften als beliebter Werkstoff, der auch außerhalb der Bauindustrie häufig eingesetzt wurde. Bei Asbest handelt es sich um Silikatfasern, die chemisch sehr beständig und nicht brennbar sind. Die mechanischen Eigenschaften, wie eine große Zugfestigkeit und hohe Elastizität, machten die Anwendung sehr beliebt. Hinzu kommt die gute Bindefähigkeit mit anderen Materialien.
Den positiven Eigenschaften steht die gesundheitsschädigende Wirkung der teils winzig kleinen Fasern entgegen. Werden diese eingeatmet, führen sie zu Lungenerkrankungen und im schlimmsten Fall zu Krebs. Da die Latenzzeit sehr lange sein kann, wurde die krebserregende Wirkung erst spät erkannt. Der Asbesteinsatz wurde deshalb in Deutschland 1993 verboten. Das Verbot bezieht sich allerdings nur auf die Herstellung und die Verwendung des Werkstoffes. Eine grundsätzliche Sanierungspflicht für Bauten, die Asbestprodukte enthalten, besteht derzeit noch nicht.
Ob eine Sanierung eines Gebäudes notwendig ist, hängt unter anderem davon ab, ob schwach- oder festgebundene Asbestfaserprodukte verwendet wurden. Schwachgebundene Asbestprodukte setzen durch Alterung Fasern frei, von intakten festgebundene Werkstoffen, wie beispielsweise Dachplatten, geht dagegen keine unmittelbare Gefährdung aus. Das gilt allerdings nur, wenn die Dachflächen nicht mechanisch bearbeitet werden, wie es zum Beispiel bei der Installation einer Solaranlage der Fall ist. Der nachträgliche Einbau einer Dachdämmung macht eine Sanierung unumgänglich.